Erfahrung und Qualifikation
Eine gerichtlich angeordnete Zwangsverwaltung als Maßnahme der Zwangsvollstreckung gewährt dem Gläubiger Zugriff auf die Immobilie des Schuldners.
Unsere Aufgabe und Verantwortung als Zwangsverwalter sehen wir darin, das uns anvertraute Objekt wie ein Grundstückseigentümer pflichtbewusst und bestmöglich zu bewirtschaften, damit die erzielten Erträge, wie Pacht- und Mieteinnahmen, uneingeschränkt den Gläubigern zu Gute kommen. Um eine professionelle Verwaltung der Immobilie zu gewährleisten, setzen wir bei der Zwangsverwaltung ausschließlich erfahrene und in der Immobilienbewirtschaftung besonders qualifizierte Mitarbeiter ein.